Lebensmittel-Verschwendung
12
Millionen Tonnen Lebensmittel werden allein in Deutschland pro Jahr verschwendet.
55
Kilogramm Lebensmittel pro Kopf landen in deutschen Privathaushalten im Müll.
821
Millionen Menschen weltweit haben nicht genug zu essen und hungern.
UNSER BEITRAG GEGEN LEBENSMITTEL-VERSCHWENDUNG
Lebensmittel, bei denen in Kürze das MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) abläuft, werden mit reduziertem Preis zum Verkauf angeboten. Werden diese bis dahin nicht mehr verkauft, spenden wir die Waren komplett an die Kulmbacher Tafel.
Bei uns landen ausschließlich Lebensmittel in der Tonne, die verdorben sind (z.B. durch Schimmel), oder Waren die aufgrund eines Rückrufes durch den Hersteller vernichtet werden müssen.
Eine Teilnahme an diversen Diensten, wie zum Beispiel "To good to go" lehnen wir ab, hier ist der administrative Aufwand sehr hoch. Wir verzichten hier bewusst auf das Geld, dass wir auf diesem Weg noch bekommen würden und unterstützen lieber das regionale und soziale Engagement der Kulmbacher Tafel.
Definition
Bei uns landen ausschließlich Lebensmittel in der Tonne, die verdorben sind (z.B. durch Schimmel), oder Waren die aufgrund eines Rückrufes durch den Hersteller vernichtet werden müssen.
Eine Teilnahme an diversen Diensten, wie zum Beispiel "To good to go" lehnen wir ab, hier ist der administrative Aufwand sehr hoch. Wir verzichten hier bewusst auf das Geld, dass wir auf diesem Weg noch bekommen würden und unterstützen lieber das regionale und soziale Engagement der Kulmbacher Tafel.
Definition
MHD & VERBRAUCHSDATUM
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Nach Ablauf des MHD sind Lebensmittel bei richtiger Lagerung meist noch genießbar. Vorverpackte Lebensmittel tragen ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), das immer mit der Formulierung "mindestens haltbar bis ..." angegeben wird. Die Angabe bedeutet: Bis zu diesem Datum behält das Lebensmittel seine produkttypischen Eigenschaften, also seinen Geschmack, seinen Geruch oder seinen Nährwert - vorausgesetzt es ist originalverpackt und wurde richtig gelagert. Das Lebensmittel kann über dieses Datum hinaus weiterhin verkauft und verzehrt werden. Voraussetzung ist, dass dieses Lebensmittel noch einwandfrei ist, sachgerecht gelagert wird und als Ware, die das MHD überschritten hat, deklariert wird.
Das Verbrauchsdatum
Nach Ablauf des Verbrauchsdatums die Produkte nicht mehr verzehren!
Bei Lebensmitteln, die sehr leicht verderblich sind, muss anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben werden, mit dem Hinweis "zu verbrauchen bis ...", gefolgt von einer Beschreibung der Lagerbedingungen. Als leicht verderbliche Lebensmittel gelten zerkleinertes rohes Fleisch, Geflügel oder vorgeschnittene Salate. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums darf die Ware nicht mehr verkauft werden. Man sollte die Ware auch nicht mehr essen, da sie verdorben sein kann, ohne dass man es sieht oder schmeckt.
Bei Milch und Milchprodukten hilft eine Überprüfung mit den eigenen Sinnesorganen weiter: Hat sich die Form der Verpackung verändert? Weist das Lebensmittel unnatürliche Verfärbungen auf, schmeckt oder riecht es unangenehm?
Bei gekühlten Fertigprodukten, wie z. B. Teigwaren, Frikadellen oder Würstchen, helfen die Sinnesorgane nicht sicher weiter. Krankmachende Keime können so nicht erkannt werden. Solche Lebensmittel sollten nicht lange über das MHD hinaus verwendet werden. Im Zweifelsfall entsorgen!
Manchmal ist es schwierig, ein verdorbenes Lebensmittel auszumachen. Ein gutes Beispiel dafür ist der Edelschimmelkäse, bei dem die Unterscheidung zwischen dem essbaren Edelschimmelbesatz und dem Befall mit gesundheitsschädlichem Fremdschimmel oft schwer fällt.
(Quelle: Bundeszentrum für Ernährung | www.bzfe.de)
Bei Lebensmitteln, die sehr leicht verderblich sind, muss anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben werden, mit dem Hinweis "zu verbrauchen bis ...", gefolgt von einer Beschreibung der Lagerbedingungen. Als leicht verderbliche Lebensmittel gelten zerkleinertes rohes Fleisch, Geflügel oder vorgeschnittene Salate. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums darf die Ware nicht mehr verkauft werden. Man sollte die Ware auch nicht mehr essen, da sie verdorben sein kann, ohne dass man es sieht oder schmeckt.
Bei Milch und Milchprodukten hilft eine Überprüfung mit den eigenen Sinnesorganen weiter: Hat sich die Form der Verpackung verändert? Weist das Lebensmittel unnatürliche Verfärbungen auf, schmeckt oder riecht es unangenehm?
Bei gekühlten Fertigprodukten, wie z. B. Teigwaren, Frikadellen oder Würstchen, helfen die Sinnesorgane nicht sicher weiter. Krankmachende Keime können so nicht erkannt werden. Solche Lebensmittel sollten nicht lange über das MHD hinaus verwendet werden. Im Zweifelsfall entsorgen!
Manchmal ist es schwierig, ein verdorbenes Lebensmittel auszumachen. Ein gutes Beispiel dafür ist der Edelschimmelkäse, bei dem die Unterscheidung zwischen dem essbaren Edelschimmelbesatz und dem Befall mit gesundheitsschädlichem Fremdschimmel oft schwer fällt.
(Quelle: Bundeszentrum für Ernährung | www.bzfe.de)